control trailCheck starten

EU AI ACT · STAND 22.07.2026

Vom Rechtsrahmen zur pflegbaren Arbeitsspur.

Control Trail unterstützt technische und organisatorische Dokumentation. Es erteilt keine Rechtsberatung, zertifiziert keine Systeme und ersetzt keine behördliche oder fachanwaltliche Einzelfallprüfung.

Offiziellen Compliance Checker öffnen

ERSTE EINORDNUNG

Welche Rolle hat die Organisation?

Ein Unternehmen kann je System und Tätigkeit unterschiedliche Rollen haben. Begriffe und Pflichten müssen am konkreten Fall gegen Artikel 3 und weitere Vorschriften geprüft werden.

ANBIETER / PROVIDER

Unter eigenem Namen bereitstellen.

Entwicklung oder Entwicklung im Auftrag und Inverkehrbringen bzw. Inbetriebnahme unter eigenem Namen oder eigener Marke können für die Anbieterrolle relevant sein.

BETREIBER / DEPLOYER

Ein System verantwortlich einsetzen.

Wer ein KI-System unter eigener Verantwortung beruflich einsetzt, kann Betreiber sein. Die Einordnung hängt von System, Zweck, Kontrolle und Nutzungskontext ab.

Risikostufe ist eine Prüfung, kein Etikett aus dem Toolnamen.

Der AI Act arbeitet risikobasiert. Ein allgemein verfügbares Produkt kann je konkretem Einsatzzweck anders zu bewerten sein.

01

Unzulässige Praktiken

Bestimmte Praktiken sind verboten; prüfen Sie Artikel 5 und offizielle Leitlinien.

02

Hochrisiko-Systeme

Die Einordnung folgt insbesondere Artikel 6 und den Anhängen; sie ist nicht aus Marketingbegriffen ableitbar.

03

Transparenzrisiken

Artikel 50 adressiert bestimmte Interaktionen sowie synthetische oder manipulierte Inhalte und einzelne Einsatzarten.

04

Minimales oder kein Risiko

Viele Systeme fallen nicht in Hochrisiko-Kategorien; andere Pflichten oder interne Kontrollen können dennoch relevant bleiben.

BELEGTE ECKDATEN

Fristen direkt am Rechtsstand prüfen.

Ausgangspunkt ist der im Amtsblatt veröffentlichte Text. Politische Einigungen oder Omnibus-Vorschläge werden hier nicht als endgültiges Recht dargestellt, solange die Änderung nicht im Amtsblatt belegt ist.

Rechtsstand-Hinweis: Für jede Frist gilt der veröffentlichte Amtsblattstand. Ein Vorschlag oder eine politische Einigung ändert die Grundverordnung nicht automatisch.
  1. 01.08.2024

    Inkrafttreten

  2. 02.02.2025

    Artikel 4 und Verbote beginnen nach der Grundverordnung anzuwenden

  3. 02.08.2025

    Governance- und GPAI-Regeln beginnen nach der Grundverordnung anzuwenden

  4. 02.08.2026

    breite Anwendbarkeit; Artikel 50 gilt ab diesem Datum

Ein sinnvoller Arbeitsweg bleibt offen für Rechtsprüfung.

  1. 01

    System und Rolle erfassen

  2. 02

    Zweck, Betroffene und Risikofragen dokumentieren

  3. 03

    offiziellen Checker und Primärtext heranziehen

  4. 04

    zuständige Fach-/Rechtsprüfung beauftragen

  5. 05

    Entscheidung, Bedingung und nächste Prüfung fortschreiben