Basis
alle Personen, die im Auftrag mit KI-Systemen umgehen
Systemzweck, Grenzen, Datenschutz, Halluzinationen und Meldeweg
KI-KOMPETENZ · ARTIKEL 4 · STAND 22.07.2026
Artikel 4 knüpft KI-Kompetenz an Wissen, Erfahrung, Kontext, System und betroffene Personen. Eine starre Einheitsunterweisung wird dem nicht gerecht.
Das Modell ist eine interne Planungshilfe. Der konkrete ausreichende Umfang muss am eingesetzten System und Kontext bestimmt werden.
alle Personen, die im Auftrag mit KI-Systemen umgehen
Systemzweck, Grenzen, Datenschutz, Halluzinationen und Meldeweg
regelmäßige Nutzer:innen und Fachrollen
zulässige Eingaben, Ergebnisprüfung, menschliche Kontrolle und Ausnahmen
System Owner, IT und Prozessverantwortliche
Versionen, Datenfluss, Zugriffe, Änderungen, Tests und Vorfälle
Leitung, Compliance, Datenschutz oder benannte Entscheider
Rolle der Organisation, Einsatzrisiko, Bedingungen und nächste Prüfung
Die Kommissions-FAQ nennt interne Aufzeichnungen von Trainings oder anderen Leitmaßnahmen als mögliche Dokumentation.
KEINE PAUSCHALPFLICHT
Nach der Kommissions-FAQ ist für Artikel 4 kein bestimmtes Zertifikat erforderlich; interne Aufzeichnungen können genügen.
Für die Erfüllung von Artikel 4 ist keine bestimmte Governance-Struktur und kein „AI Officer“ pauschal vorgeschrieben. Andere Vorschriften oder der konkrete Risikokontext können zusätzliche Rollen oder Maßnahmen sinnvoll bzw. erforderlich machen.
OFFIZIELLE QUELLE
Rechtsstand und mögliche Omnibus-Änderungen weiterhin im Amtsblatt prüfen; Vorschläge werden nicht als final dargestellt.